Schadensabwicklung beim Fahrradunfall – ein Leitfaden

Schadensabwicklung beim FahrradunfallBei Verkehrsunfällen haftet obligatorisch der Unfallverursacher – das gilt auch für den Fahrradunfall. Du hättest also nichts zu befürchten, wenn du als Radfahrer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wirst, was den Schadensersatz betrifft.

Und dennoch wird die Schadensabwicklung für dich äußerst anstrengend werden:

  • Schäden aufseiten des Radfahrers werden im Autoland Deutschland gerne bagatellisiert.
  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird alles daransetzen, dir eine Mitschuld am Unfall anzulasten.
  • Die Erstattung von Schäden an älteren Fahrrädern wird frustrierend gering ausfallen.
  • Radfahrer tragen ein deutlich höheres Verletzungsrisiko als Autofahrer.
  • Die aus den Verletzungen resultierenden Schmerzensgeldansprüche erfordern in aller Regel juristischen Beistand zur Durchsetzung.

Aus dieser Standes-Benachteiligung entsteht also deutlich mehr Aufwand für die Klärung der Schuldfrage und die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche.

Was ist da alles zu beachten bei der Schadensabwicklung nach einem Fahrradunfall? Was sollte alles dokumentiert werden? Wer muss informiert werden? Wann solltest du einen Anwalt kontaktieren? Ein Leitfaden für den Umgang mit Fahrradunfällen.

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Inhaltsübersicht

 

Was am Unfallort zu tun ist

Fahrradunfall vermeidenDer Handlungs-Leitfaden für Beteiligte an Verkehrsunfällen ist weitgehend unabhängig von der Art der beteiligten Verkehrsmittel. Er gilt also auch für dich als Radfahrer:

  • Unfallstelle absichern
  • Verletzte versorgen
  • Bei Streit über Unfallschuld, Fahrerflucht oder bei Verletzungen Polizei hinzuziehen
  • Bei Verdacht den Unfallverursacher auf Alkohol- oder Drogenkonsum testen lassen durch die Polizei
  • Bei Verletzungen: Strafantrag / Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
  • Unfallort und Schäden dokumentieren (Fotos, Notizen) für die Klärung der Schuldfrage
  • Bei geringen Schäden Unfallstelle zügig räumen, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden
  • Führerschein und Fahrzeugpapiere (Kraftfahrer) oder Personalausweis (Fußgänger, Radfahrer) zeigen lassen, Kfz-Kennzeichen, Name und Anschrift notieren
  • Gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht ausfüllen (den passenden Vordruck hast du natürlich immer dabei, wenn du per Fahrrad unterwegs bist)
  • Zeugen suchen und deren Kontaktdaten erfragen

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Was im Nachgang zu tun ist

Nachdem der erste Schreck verdaut ist, arbeitest du die folgenden Punkte ab:

  • Gesprächsprotokoll vom Unfallort anfertigen, solange die Erinnerung noch frisch ist: Ablauf des Unfalls, Reaktion der beteiligten Personen, alle Details zu Unfallhergang und Gesprächen am Unfallort festhalten
  • Gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ermitteln, wenn nötig (über zentralruf.de)
  • Eigene Privathaftpflichtversicherung informieren, wenn zu erwarten ist, dass die Gegenseite Ansprüche stellt (bei Mitschuld deinerseits)
  • Bei Wegeunfall: Arbeitgeber / gesetzliche Unfallversicherung informieren und direkt klären, ob du bei der Wahl der Ärzte durch Vorgaben aus der Berufsgenossenschaft eingeschränkt bist
  • Gipsarm - ReisegesundheitÄrztliche Versorgung und vollständige Dokumentation aller Verletzungen durch die behandelnden Ärzte anstreben, idealerweise durch eigene Dokumentation ergänzen
  • Auch mögliche Spätfolgen (z. B. Unfalltraumata) behandeln und dokumentieren lassen
  • Arbeitgeber informieren, wenn nötig (auch wenn kein Wegeunfall)
  • Bei Verletzungen bzw. Schmerzensgeldforderungen: Anwalt beauftragen (Fachanwalt für Verkehrsrecht)
  • Unfall RahmenbruchVon einem Sachverständigen ein Schadensgutachten über die Fahrradschäden einholen (Kostenvoranschlag reicht nicht)
  • Sämtliche Schäden an Kleidung und sonstiger Ausrüstung dokumentieren (Schadensersatzanspruch)
  • Nutzungsausfall bei Fahrrad-Totalschaden bis zur Neubeschaffung dokumentieren (Schadensersatzanspruch)
  • Über den Anwalt ein Ersatzrad organisieren, wenn erforderlich
  • Wenn dich jemand außer deinem Anwalt zu der Sache kontaktiert: zuhören, freundlich sein, lediglich sagen: „ich melde mich“ und für den Anwalt dokumentieren (wer, wann, welche Fragen, usw.)
  • Stadtverwaltung informieren über die gefährliche Stelle im Straßenverkehr

 

Die Haftung bei Verkehrsunfällen

Der Unfallverursacher muss für sämtliche Schäden der Unfallopfer aufkommen. Weil die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen allerdings schnell astronomisch hohe Geldbeträge erreicht, treten Haftpflichtversicherungen für die Unfallverursacher ein.

Bei Motorrad-, Lkw- und Autofahrer ist das die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei E-Bike und S-Pedelec die E-Bike-Versicherung und bei Radfahrer und Fußgänger die Privathaftpflichtversicherung.

Ausnahmen:

  • Bei Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft begleitet die Schadensabwicklung.
  • Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und lässt sich seine Identität nicht ermitteln, greift die Verkehrsopferhilfe e.V.

Die Verpflichtung zur Schadensregulierung ergibt sich aus der Schuldzuweisung. Doch nicht immer lässt sich der Unfallverursacher eindeutig festmachen. So kann einem Unfallopfer auch eine Mitschuld zur Last gelegt werden, wenn beispielsweise Verkehrsregeln missachtet wurden.

 

Die Schuldfrage beim Fahrradunfall

Verkehrssicherheit beim RadfahrenAus der Betriebsgefahr eines motorisierten Fahrzeugs (Motorrad, Auto, Lkw, …) resultiert zunächst einmal die sogenannte „Gefährdungshaftung“. Daraus entsteht für am Fahrradunfall beteiligte Autofahrer in der Regel eine Teilschuld am Unfall (Viertel oder Drittel), selbst wenn sie den Unfall nicht verursacht haben. Allerdings nur, wenn dem Radfahrer nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Wird dem Radfahrer jedoch verkehrswidriges Verhalten oder fehlende Aufmerksamkeit bewiesen, oder lässt sich seine Unschuld am Fahrradunfall nicht zweifelsfrei feststellen, trägt er eine mehr oder weniger große Teilschuld. Du solltest also alles unternehmen, um deine Unschuld zu beweisen.

Fahrrad DashcamSehr hilfreich in dieser Hinsicht können die Aufzeichnungen einer Fahrrad-Dashcam sein. Dafür muss die verwendete Kamera allerdings datenschutzkonform arbeiten, sonst werden die Aufzeichnungen nicht als Beweismaterial anerkannt. Unsere Tipps zur Dashcam.

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Der Wegeunfall

Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit gelten als Arbeitsunfall (= Wegeunfall) und sind über gesetzliche Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft abgesichert. Daraus resultieren insbesondere bei größeren Verletzungen, längeren Arbeitsausfällen und Invalidität zusätzliche Leistungen (Lohnfortzahlung, Reha, Rente, usw.).

Allerdings gibt es viele Ausnahmen für erlaubte Umwege auf dem Arbeitsweg. Und das erschwert eine eindeutige Abgrenzung zwischen Wegeunfall und Freizeitunfall. Es schadet nicht, wenn du all diese Ausnahmen kennst und für dich persönlich genau zwischen Arbeitsweg und Freizeitweg unterscheiden kannst.

Führt der Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit, muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) konsultiert werden. Auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kannst du nach dem passenden D-Arzt in deiner Region suchen.

 

Die Schäden am Fahrrad erfassen

Die Versicherung des Unfallverursachers wird anbieten, über den Unfallschaden an deinem Fahrrad ein kostenloses Schadensgutachten zu erstellen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Versicherung den Reparaturaufwand an deinem Fahrrad mit allen Tricks zu ihren Gunsten drücken wird.

Besser wäre also die Beauftragung eines unbefangenen Dienstleisters (DEKRA, TÜV,  Bundesverband der Fahrradsachverständigen). Achte darauf, dass der beauftragte Sachverständige die Fachkompetenz zur Beurteilung von Fahrradschäden mitbringt. Sonst wird das Gutachten von der Gegenpartei in der Luft zerrissen.

In den Gutachten solcher Sachverständigen werden dann übrigens auch Wertminderung, Ausfallzeiten und Ausfallkosten berücksichtigt, die aus dem Unfallschaden resultieren. Ein solches Gutachten kostet dich natürlich zwischen 50 und 100 Euro, die du aber von der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Schadensbegleichung ersetzt bekommst.

Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrrades um nicht mehr als 30%, werden die Reparaturkosten erstattet (130%-Rechtsprechung des BGH). Andernfalls wird lediglich der Zeitwert des Fahrrades erstattet. Und du wirst frustriert sein, wie gering die Entschädigung dann ausfällt:

Nach Schwacke-Bewertungsskala hat das Fahrrad nach 2 Jahren noch einen Wert von 50%, nach 8 Jahren sind es nur noch 25 %. Der immaterielle Wert deines Fahrrades wird sicher wesentlich höher sein, wenn du dein Fahrrad liebst und immer gepflegt hast. Das wird in einer solchen Skala jedoch überhaupt nicht berücksichtigt.

Sollen auch selbstverschuldete Schäden an deinem Fahrrad versichert sein, benötigst du hierfür übrigens eine Gegenstandversicherung. Das kann sinnvoll sein, wenn dein Fahrrad oder Pedelec einen sehr hohen materiellen oder ideellen Wert darstellt.

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Schadenersatzansprüche

Zu den Schadensersatzansprüchen zählt nicht nur der Unfallschaden am eigenen Fahrrad und die Behandlung all deiner Verletzungen. Da gibt es noch viel mehr:

  • Unkostenpauschale: 30 Euro
  • Das Gutachten über die Schäden am Fahrrad
  • Die Kosten der Fahrradreparatur
  • Anspruch auf Wertersatz bei Totalschaden
  • Schäden an Kleidung und allen anderen Gegenständen, die durch den Fahrradunfall in Mitleidenschaft gezogen wurden
  • Nutzungsausfallentschädigung (Bemessung anhand der Kosten für ein Mietfahrrad)
  • Schmerzensgeld für die durch den Fahrradunfall verursachten Verletzungen

Spätestens, wenn Schmerzensgeld zu erwarten ist, solltest du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Schadensabwicklung beauftragen. Denn die korrekte Bemessung von Schmerzensgeld-Ansprüchen ist eine sehr individuelle Angelegenheit.

Beispielsweise ziehen Knochenbrüche leicht mehrere tausend Euro Schmerzensgeld nach sich. Ein Bänderriss im Sprunggelenk kann die Ansprüche sogar zu einem fünfstelligen Eurobetrag ansteigen lassen.

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Der Abfindungsvergleich

Bietet dir die gegnerische Versicherung eine pauschale Abfindung an, solltest du dir absolut sicher sein, dass du sämtliche Ansprüche aus dem Unfall kennst. Das betrifft insbesondere die Einschätzung zu gesundheitlichen Spätfolgen. Denn mit der Annahme einer solchen Abfindung verzichtest du für alle Zukunft auf jede weitere Forderung gegenüber der Versicherung.

In der Regel ist eine solche Abfindung ausschließlich für die Versicherung von Nutzen, nicht aber für das Unfallopfer. Darüber hinaus könnte deine Krankenkasse aus dieser Abfindung wiederum Ansprüche geltend machen, um die Kosten zu decken, die aus deiner Behandlung entstanden sind.

 

Warum ein Anwalt nützlich ist

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird alles daransetzen, etwaige Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen so weit wie möglich zu drücken. Sie wird sogar versuchen, dir eine Teilschuld anzulasten (z. B. keinen Helm getragen, zu schnell gefahren, Radweg auf der Gegenseite genutzt, usw.). Zudem baut sie dem Geschädigten zahlreiche Hemmnisse in den Weg, um die Durchsetzung der Ansprüche so mühsam wie möglich zu machen. Du kämpfst dabei gegen dreiste Anwälte, die alle juristischen Spielräume ausnutzen, um am Ende möglichst wenig oder gar nichts zahlen zu müssen.

Eine ebenbürtige Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner gelingt also nur, wenn du dir ebenfalls juristischen Beistand holst. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt all diese Tricks der gegnerischen Versicherung und hat die notwendige Übung, um sämtliche Ansprüche schnell und effektiv durchzusetzen. Er kennt auch Schadensersatzansprüche, von denen du noch nie gehört hast und verfügt über eine aktuelle Schmerzensgelddatenbank, die zur genauen Bemessung von Schmerzensgeld unerlässlich ist. Es schüchtert die gegnerische Versicherung auch ein, wenn du dich durch einen Anwalt vertreten lässt.

Trägst du keine Schuld am Fahrradunfall, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die gesamten Anwaltskosten. Rechnest du jedoch mit der Zuweisung einer Teilschuld, kannst du mit dem Anwalt im Vorfeld über die voraussichtlichen Kosten reden. Es gibt auch Rechtsdienstleister, die erst nach erfolgreichem Abschluss der Schadensabwicklung ein Erfolgshonorar fordern.

Ob als Rundumschutz gleich eine Rechtsschutzversicherung oder sogar eine spezielle Verkehrsrechtsschutz-Versicherung notwendig ist, musst du abwägen. Das macht sicher Sinn, wenn du beruflich oder privat mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rechnest.

In der Mitgliedschaft beim ADFC ist eine solche Rechtsschutzversicherung im Jahresbeitrag übrigens enthalten.

 

E-Bike-Unfall

Wirst du als E-Bike-Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt, gelten andere Rahmenbedingungen:

Zunächst einmal wird in Deutschland juristisch und verkehrsrechtlich unterschieden zwischen dem Pedelec (dem Fahrrad gleichgestellt) und den E-Bikes bzw. S-Pedelecs (dem Kleinkraftrad gleichgestellt). Daraus resultieren für E-Bikes und S-Pedelecs schärfere Auflagen (Reifen, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht, Mindestalter, Führerscheinpflicht, Helmpflicht, usw.), alles nachzulesen im Artikel Unterschiede zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec.

Darüber hinaus gelten für E-Bike und S-Pedelec besondere Verkehrszeichen und Verkehrsregeln. Das betrifft die Nutzung von Waldwegen, Fahrradstraßen, Radwegen und Einbahnstraßen in Gegenrichtung, sowie Parkflächen, Anhänger- und Kindersitz-Zulassung und andere Beschränkungen. Alles nachzulesen im Artikel E-Bike Verkehrsregeln.

Alle elektrisch unterstützten Räder, also auch die Pedelecs, verwenden einen Lithium-Ionen-Akku, als Einzelteil betrachtet ein Gefahrgut. Und daraus resultieren besondere Sorgfaltspflichten bei Unfällen:

Ganz gleich, wie schwer das E-Bike durch Sturz oder Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurde und völlig unabhängig von der Schuldfrage: Du musst es beim Fachmann auf Schäden untersuchen lassen. Denn Akku und Elektronik könnten einen nicht sichtbaren Schaden aufweisen, der früher oder später zur Selbstentzündung oder Explosion des Akkus führen kann.

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Fazit zur Schadensabwicklung beim Fahrradunfall

Stelle sicher, dass du eine Privathaftpflichtversicherung hast und auf Unfälle vorbereitet bist (Ausweis, Unfallbericht-Vordruck, Zettel und Stift, Handy für Fotos vom Unfallort, usw.). Erstelle dir eine Checkliste mit all den oben erwähnten Jobs und kontaktiere im Zweifel einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, um alle Ansprüche durchzusetzen.

 

 

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